Bundesgesundheitsministerium hat Hinweise zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG überarbeitet

Corona

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Hinweise zum Erstattungsverfahren nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überarbeitet. Diese können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite www.ifsg-online.de, über die auch Online-Anträge zur Erstattung gestellt werden können.