Fachliche Weisung der BA zum Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) veröffentlicht

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Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachliche Weisung zur Weiterbildung während Kurzarbeit, Hinzuverdienstmöglichkeit und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat veröffentlicht. Die neue Weisung vom 17.12.2020 können Sie hier herunterladen.

Damit werden die fachlichen Weisungen an die durch das Beschäftigungssicherungsgesetz geänderte Rechtslage angepasst.

In der Weisung enthalten ist eine Klarstellung zur Auslegung des Betriebsbegriffs des § 106a Abs. 2 SGB III. Die Höhe der Erstattung der Lehrgangskosten nach § 106a Abs. 2 SGB III hängt von der Betriebsgröße ab. Anders als bei der Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III wird hier nicht auf die Größe des Unternehmens, sondern auf die Größe des Betriebes oder Betriebsabteilung abgestellt, für die Kurzarbeit angezeigt worden ist. Dies führt zu einer Angleichung der Weiterbildungsförderung nach § 106a SGB III an das Regime der Kurzarbeit, vereinfacht das Verfahren und ermöglicht auch größeren Unternehmen eine höhere Erstattung der Lehrgangskosten.