Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr, zu dem wir Ihnen noch einmal Glück, Erfolg und vor allen Dingen Gesundheit wünschen, möchten wir Sie mit unseren Sonderrundschreiben über aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie informieren. Hier liegt jetzt ein aktueller FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu der ab dem 16.03.2022 geltenden partiellen Impflicht für Personal in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheime und Kliniken vor. Auch hat das BMG sein FAQ zu den Quarantäne-Regelungen in § 56 IfSG überarbeitet.
Schließlich möchten wir Sie über die Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Arbeitszeitgesetz wegen erwartete Personalausfälle durch Omikron, über die ab sofort mögliche Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV sowie über erneute Änderungen in der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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