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Sonderrundschreiben Nr. 10 / 2022 vom 04.04.2022

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung veröffentlicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Übergangsregelungen für das neue Infektionsschutzgesetz am 2. April 2022 ausgelaufen sind, musste jetzt die Niedersächsische Landesregierung auch die Landes-Corona-Verordnung anpassen.

Entsprechend den engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind seit Sonntag (3. April 2022) nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Dies ergibt sich aus der am Wochenende veröffentlichten neuen Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung). Diese Verordnung ist deutlich kürzer als ihre Vorgängerinnen; sie hat nur noch 14 Paragrafen. Mit der Verordnung wird die vom Bundesgesetzgeber in § 28 a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes eng gesteckte Ermächtigungsgrundlage vollständig ausgeschöpft.

Die Lesefassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung können Sie hier herunterladen.

Eine kompakte Version der Verordnung mit entsprechenden Grafiken können Sie hier herunterladen.

 

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer