Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die Neuigkeiten im Bereich der Corona-Verordnung sowie der Absonderungsverordnung informieren, dort insbesondere hinsichtlich der Verkürzung der Isolations- und Quarantänedauer. Im Bereich der Absonderungsverordnung möchten wir allerdings darauf hinweisen, dass diese zunächst einmal am 30.04.2022 ausgelaufen ist. Da ein aktueller Entwurf noch nicht vorliegt, werden wir diesen übermitteln, sobald er uns vorliegt.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schwickrath
stellv. Hauptgeschäftsführer
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