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Sonderrundschreiben Nr. 20 / 2020 vom 4.06.2020
Konjunktur- und Bewältigungspaket der Bundesregierung – Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03. Juni 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich hat in den vergangenen 2 Tagen der Koalitionsausschuss über ein Konjunkturpaket verhandelt, mit dem den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus Pandemie begegnet und die Konjunktur und Wirtschaftskraft in Deutschland wieder gestärkt werden soll. Die Ergebnisse wurden gestern Abend in einer Pressekonferenz lediglich in den Eckpunkten verkündet.

Zu Ihrer weiteren Information möchten wir Ihnen jetzt das vollständige Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 übersenden. Sie können dieses 15-seitige Verhandlungsergebnis hier herunterladen.

Insgesamt hat der Koalitionsausschuss 57 Maßnahmen vereinbart, mit denen die Konjunktur gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaft in Deutschland gefördert werden soll. Bemerkenswert ist sicher, dass die zuvor in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Kaufprämie für Kraftfahrzeuge insbesondere mit Verbrennungsmotor nicht kommt. Vielmehr soll die Binnennachfrage mit einer befristeten Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gestärkt werden. Eine solche Steuersenkung fördert den gesamten Binnenmarkt und entlastet auch die betroffenen Menschen, die keine Einkommensteuer zahlen.

Für die Unternehmen von besonderer Bedeutung dürfte zum einen die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung sein (Ziff. 5 der Vereinbarung). In die gleiche Richtung zielen Änderungen bei der degressiven Abschreibung (Ziff. 6) und der Fälligkeit der Einfuhr-Umsatzsteuer (Ziff. 4).

Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Reduzierung und Begrenzung der EEG-Umlage zur Reduzierung der Strompreise. Hier war eine starke Steigerung des derzeitig geltenden Satzes von 6,756 ct/kwh für die kommenden Jahre zu erwarten. Die Koalition hat hier für das Jahr 2021 eine Begrenzung auf 6,5 ct/kwh und für 2022 auf 6,0 ct/kwh festgeschrieben. Allein dieses Maßnahmepaket hat einen Umfang von 11 Mrd. € (Ziff. 3).

Zudem hat der Koalitionsausschuss zur Sicherung der Existenz von Klein- und Mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingte Umsatzausfälle ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen dieses Programms wurde auf 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August 2020 gewährt (Ziff. 13).

Ebenso wichtig für die Unternehmen ist die in Ziff. 2 vorgesehene Begrenzung der SV-Beiträge bis 2021 auf 40 %.

Wichtig erscheinen zudem die Maßnahmen zur Stärkung der Länder und Kommunen, die derzeit in starkem Maße von den Steuerausfällen betroffen und insofern in Schwierigkeit geraten sind, ihre kommunalen Aufgaben zu erfüllen (s. Ziff. 18-25 der Vereinbarung). Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Übernahme von Kosten für die Unterkunft, ein Ausgleich für Gewerbesteuerausfälle sowie die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung des ÖPNV. Demgegenüber wird die Übernahme von Altschulden durch den Bund nicht kommen.

Bemerkenswert ist auch die in Ziff. 30 der Koalitionsvereinbarung vorgesehene, einmalige Ausbildungsprämie. Danach erhalten KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000,00 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden soll. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000,00 Euro. Hier gilt es, die genauen Fördervoraussetzungen und das konkrete Antragsverfahren abzuwarten.

Schließlich ist noch auf das mit 50 Mrd. Euro ausgestattete „Zukunftspaket“ auf S. 7 ff. hinzuweisen, dass konkrete Förderungen für Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologie zum Gegenstand hat. Dort findet sich unter Ziff. 30 die Erhöhung der Förderprämie für E-Fahrzeuge sowie der Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur. Als weitere Maßnahmen sind u.a. wie eine Verbesserung des Mobilfunk-Empfangs und der Kommunikationstechnologien sowie eine Förderung der Wasserstofftechnologie, der Künstlichen Intelligenz und Quantentechnologie vorgesehen.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie diese Vielzahl an vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden soll. Wir werden Sie deshalb über die weiteren, noch erforderlichen Schritte unterrichtet halten.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer