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Sonderrundschreiben Nr. 33 / 2020 vom 16.12.2020

Inhalt:

1. Corona-Verordnung ab 16.12.2020 

2. Wirtschaftsministerium unterstützt Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellerbranche mit 50 Millionen Euro

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Ihnen die aktuelle Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung übersenden, die den aktuellen Stand der Maßnahmen im Rahmen des von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder beschlossenen Lockdowns wiedergibt. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu weiteren aktuellen Maßnahmen und Fragen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie.

 

1. Corona-Verordnung ab 16.12.2020

In der Anlage erhalten Sie zwei aktualisierte Lesefassungen der neuen, ab dem 16.12.2020 gültigen, Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SAS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).

In der ersten Lesefassung sind die neu hinzugefügten Passagen gelb unterlegt sichtbar gemacht. Diese Lesefassung können Sie hier herunterladen.

Darüber hinaus können wir Ihnen eine weitere Lesefassung zur Verfügung stellen, in der neben den gelb hinterlegten Änderungen auch noch die Streichungen markiert sind. Diese Lesefassung können Sie hier herunterladen.

 

2. Wirtschaftsministerium unterstützt Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellerbranche mit 50 Millionen Euro

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, unterstützt das niedersächsische Wirtschaftsministerium Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe mit insgesamt 50 Millionen Euro. Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Dies sind beispielsweise Messebauer, Caterer, Tontechniker, Beleuchter, Bühnenbauer sowie Betreiber von Diskotheken. Sieben Millionen Euro innerhalb des Programms sind speziell für die Kinos in Niedersachsen reserviert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.

Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert. Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten.

Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50.000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung.

Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 bei der NBank gestellt werden.

https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe/index.jsp

 

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-