Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern, sofern bereits Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
Bisher wurden in Niedersachsen von etwa 88.000 erwarteten Schlussabrechnungen weniger als die Hälfte eingereicht. Mit Ablauf der ursprünglichen Frist (31. März) stünden daher tausende Rückforderungen wegen fehlender Schlussabrechnungen an.
Um die zuletzt sehr hohe Einreichungszahlen bei den Schlussabrechnungen konstant bis zum 30. September aufrechtzuerhalten, haben sich Bund und Länder auf verschiedene Verfahrensoptimierungen verständigt, zum Beispiel auf die bundesweite Einführung eines sog. „One-Click-Verfahrens“, wonach in bestimmten Fällen Schlussabrechnungen ohne größeren Verwaltungsaufwand durch die NBank bearbeitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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