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Sonderrundschreiben Nr. 7 / 2021 vom 25.01.2021

Inhalt:

1. Aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung

2. Aktuelle Niedersächsische Quarantäne-Verordnung

3. Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die neue aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung sowie über weitere Verordnungen, Maßnahmen und Fragen zur Coronavirus-Pandemie informieren.

 

 

1. Aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung

Nachdem in der vergangenen Woche die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz eine Verschärfung und Verlängerung der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie beschlossen haben, hat jetzt die Niedersächsische Landesregierung diese neuen Maßnahmen mit einer Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Landesrecht umgesetzt.

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung in der Fassung vom 22.01.2021 können Sie hier herunterladen.

Die aktuellen Änderungen sind zur besseren Übersichtlichkeit gelb hinterlegt.

In dieser Verordnung finden sich unter anderem nunmehr auch eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in ÖPNV und Geschäften sowie Begrenzungen für den Schulbetrieb.

  

2. Aktuelle Niedersächsische Quarantäne-Verordnung 

Neben der eigentlichen Corona-Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung auch die Niedersächsische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Niedersächsische Quarantäne-Verordnung) geändert.

Die Quarantäne-Verordnung können Sie hier herunterladen.

Die Verordnung ist am 23. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie ist zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021. Eine Erläuterung der wesentlichen Änderungen finden Sie in der beigefügten Presseerklärung, die Sie hier herunterladen können.

Die wesentlichen Änderungen können Sie hier einsehen.

 

3. Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger

Die bereits in unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 6 / 2021 vorgestellte Arbeitsschutzverordnung mit den Regelungen zum Homeoffice ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zum 15. März 2021. Die Arbeitsschutzverordnung können Sie hier herunterladen.

Das Bundesarbeitsministerium bietet auf seiner Webseite FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung an. Diese finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-