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Sonderrundschreiben Nr. 1 / 2023 vom 27.02.2023
„Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ – Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen ab sofort möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits in unserem Rundschreiben Nr. 1 / 2023 vom 02.02.2023 hatten wir Sie über die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ informiert. Nunmehr können seit dem 23. Februar 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Niedersachsen im Rahmen der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ auch die entsprechenden Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen stellen. Weitere Informationen, insbesondere zu Antragsberechtigung und Leistungsgrundlage, enthält die kürzlich von der NBank veröffentliche Pressemitteilung. Darin heißt es:

„Kundenportal der NBank für Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerung ab 23.02.2023 geöffnet

Lies: „Landesregierung steht eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk“

Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen 100 Mio. € als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge können die Unternehmen ab dem 23. Februar 2023 im Kundenportal der NBank stellen. Die Antragstellung ist bis Ende März 2023 möglich.

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende letzten Jahres eine Unterstützung für die Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteige-rungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Mio. € zur Verfügung, die das Land Niedersachsen mit 200 Mio. € und der Bund mit 100 Mio. € finanzieren.

Diese erste Tranche von 100 Mio. € kann nun, wie angekündigt, ab sofort (seit 23.02.2023) beantragt werden. Antragstellungen sind bis Ende März 2023 möglich. Diese Summe von 100 Mio. € soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 % der beantragten Hilfe vorgesehen.

„Diese Landesregierung steht eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk. Denn ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas – die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies. „Mit diesem Paket federn wir die heftigen Preisschwankungen am Energiemarkt für Mittelstand und Handwerk ab. Denn die Arbeitsplätze, die wir jetzt nicht retten und sichern, werden dauerhaft verloren bleiben.“

Das Interesse an der Förderung ist laut NBank sehr groß. Dies ergab u. a. ein von ihr eingesetzter Fördercheck, der auf der Internetseite abrufbar war und ist. Es beteiligten sich bisher bereits fast 4.000 niedersächsische Unternehmen, die sich über die Förderrichtlinie und ihre Anforderungen informierten. Dies dokumentiert das große Interesse.

Das Kundenportal der NBank ist für 800 Unternehmen gleichzeitig geöffnet. Eine höhere Kapazität wurde bewusst ausgeschlossen, damit keine Engpässe, auch für Kunden in anderen Förderpro-grammen entstehen und jedes Unternehmen sich so lange mit der benötigten Förderung beschäftigen kann, wie es braucht, um den Antrag sorgfältig und komplett auszufüllen.

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank: „Eine Erfahrung aus den vielfältigen Corona-Hilfen war, dass unsere Schnelligkeit bei der Bearbeitung von Anträgen sehr stark mit der Qualität der Anträge korreliert. Je besser der Antrag, umso schneller gelangt das Geld dorthin, wo es gebraucht wird. Zusammengefasst können wir auf die Expertise von über 360.000 Fällen bearbeiteter Corona-Hilfen zurückgreifen. Jeder Antragsteller der Wirtschaftshilfe ist bei der NBank also in guten Händen“.

Welche KMU können Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 € über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 €).
  • Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

Leistungsgrundlage

Der Ausgabenanstieg für Energie von Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 % der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.

Die Hälfte der maximalen Fördersumme von 500.000 € wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Mio. € liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung.

So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.

Weitere Informationen der NBank gibt es hier.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer