Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben haben uns zur Umsetzung des Bundesfördermittelprogramms die neuen Landes-Richtlinien „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ und „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung erreicht.
Die Richtlinie, die die Corona-Soforthilfen des Landes Niedersachsen bisher geregelt hat, ist damit schon nach wenigen Tagen am 31. März 2020 wieder ausgelaufen.
Sie wird durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Alle bisher gestellten Anträge behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Das Ministerium führt hierzu an, dass durch intensive Verhandlungen mit dem Bund innerhalb der letzten Tage eine verbesserte Regelung getroffen werden konnte, sodass für die Unternehmen eine stärkere Förderung möglich wird.
Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“, die Sie hier herunterladen können, setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites erhalten (Saldo Einnahmen minus Ausgaben).
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“, die Sie hier herunterladen können, richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11 – 49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:
- bis 20.000 € für Unternehmen mit 11 – 30 Beschäftigten und
- bis 25.000 € für Unternehmen mit 31 – 49 Beschäftigten.
Die weiteren Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.
Die entsprechenden Anträge und den Leitfaden zur Antragstellung können Sie im Internet unter www.soforthilfe.nbank.de/ herunterladen.
Sowohl das Bundesministerium als auch das Landesministerium weisen ausdrücklich darauf hin, dass in beiden Richtlinien eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nicht Bestandteil der Förderung sein kann. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Antrag schon gestellt – Umstellung von Landes- zu Bundesprogramm
Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, wird allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit eröffnet, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank beabsichtigt dazu, in den nächsten Tagen alle Betroffenen anzuschreiben und ihnen diese Möglichkeit zu eröffnen. Benötigt werden dazu nur einige wenige Informationen zur Ertragsvorausschau der kommenden Monate.
Von heute an werden deshalb keine Anträge nach der alten, jetzt ausgelaufenen Richtlinie, mehr entgegengenommen. Alle Neuanträge werden dann auf die neuen Richtlinien umgestellt.
Mit diesem Verfahren soll nach Aussagen des Ministeriums allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zugesichert werden.
Die neue Antragsstellung soll nach Angaben der NBank im Verlauf der Woche möglich sein. Sobald wir hierzu genauere Informationen haben, werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Niedersachsen-Liquiditätskredit
Neben den vorstehenden Soforthilfen bietet das Land Niedersachsen im Rahmen eines eigenen Darlehensprogramms mit dem „Niedersachsen-Liquiditätskredit“ auch noch einen Überbrückungskredit an.
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe überbrücken müssen.
Gefördert werden
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe in Niedersachsen
- Bis zu 100% Finanzierung
- Auszahlung zu 100 %
- Keine Besicherung erforderlich
Der mögliche Darlehensbetrag beträgt zwischen 5.000 Euro bis 50.000 Euro bei einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Anträge können freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Das entsprechende Informationsblatt der NBank zum Niedersachsen-Liquiditätskredit können Sie hier herunterladen.
Bleiben Sie gesund !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-
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