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Sonderrundschreiben Nr. 12 / 2022 vom 13.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die Verlängerung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung bis zum 30.04.2022 sowie den Wegfall der Erstattung des Verdienstausfalls für Kontaktpersonen in Quarantäne ohne Auffrischungsimpfung ab dem 25.04.2022 informieren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schwickrath
stellv. Hauptgeschäftsführer


Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert – Erstattung des Verdienstausfalls für Kontaktpersonen in Quarantäne ohne Auffrischungsimpfung entfällt ab dem 25. April 13. Apr. 2022 Corona-Update

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung, nach der sich mit COVID-19 infizierte Personen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen und frühestens nach sieben Tagen freitesten können, wird bis zum 30. April verlängert. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes haben sich am Montag im Rahmen der GMK darauf verständigt, Veränderungen an den Regelungen für Isolation und Quarantäne […]

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