Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat am 3. September das Entlastungspaket III zur Abmilderung der inflationsbedingten Belastungen in Höhe von 65 Mrd. € beschlossen. Aus Unternehmenssicht sind die wichtigsten Maßnahmen folgende:
- Die Verdienstgrenze für sogenannten Midi-Jobs wird auf 2.000,00 € angehoben.
- Ab dem 1. Januar 2023 soll es zu einem Abbau der kalten Progression kommen. Die Höhe ist noch unklar.
- Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zur Minderung von Einkommensverlusten zahlen dürfen.
- Programm für energieintensive Industrien, die ihre gestiegenen Kosten nicht weitergeben können.
- Förderung von Investitionen in Energieeffizienz
- Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen.
- Verlängerung der Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus.
- Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 %.
- Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 %.
- Entfristung der Home-Office-Pauschale.
Die angekündigten Maßnahmen können Sie hier herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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