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Sonderrundschreiben Nr. 16 / 2022 vom 06.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 3. September das Entlastungspaket III zur Abmilderung der inflationsbedingten Belastungen in Höhe von 65 Mrd. € beschlossen. Aus Unternehmenssicht sind die wichtigsten Maßnahmen folgende:

  • Die Verdienstgrenze für sogenannten Midi-Jobs wird auf 2.000,00 € angehoben.
  • Ab dem 1. Januar 2023 soll es zu einem Abbau der kalten Progression kommen. Die Höhe ist noch unklar.
  • Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zur Minderung von Einkommensverlusten zahlen dürfen.
  • Programm für energieintensive Industrien, die ihre gestiegenen Kosten nicht weitergeben können.
  • Förderung von Investitionen in Energieeffizienz
  • Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen.
  • Verlängerung der Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus.
  • Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 %.
  • Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 %.
  • Entfristung der Home-Office-Pauschale.

Die angekündigten Maßnahmen können Sie hier herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer