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Sonderrundschreiben Nr. 19 / 2021 vom 23.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem gestern sowohl der Bundesrat zugestimmt als auch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, ist heute die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und in den letzten Wochen in allen Medien intensiv diskutierte „Corona-Notbremse“ in Form des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz) in Kraft getreten. Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Ihnen zum einen den Gesetzestext übermitteln und zum anderen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes geben.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung durch das Bundesarbeitsministerium die erst zu Beginn der Woche geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut mit der Dritten Änderungsverordnung ebenfalls mit Wirkung zum heutigen Tag geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Anhebung der Corona-Testpflicht durch die Betriebe von bisher einem auf nunmehr zwei Test in der Woche. Auch hier können Sie die weiteren Einzelheiten unserem nachfolgenden Beitrag entnehmen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer


Viertes Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt verkündet 23. Apr 2021 Corona-Update

Das „Vierte Bevölkerungsschutzgesetz“ ist gestern unmittelbar nach der Billigung durch den Bundesratund der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist heute in Kraft getreten. Das Gesetz können Sie hier herunterladen. Das auch als „Corona-Notbremse“ titulierte Gesetz enthält die folgenden wesentlichen Regelungen, die Sie in einer Grafik auch hier noch einmal herunterladen können: Bundesweit einheitliche Notbremse Der Bundestagsbeschluss führt eine […]

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Dritte Änderungsverordnung zur Corona-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht 23. Apr 2021 Corona-Update

Nachdem wir Sie zu Beginn der Woche in unserem Sonderrundschreiben Nr. 17 / 2021 (20.04.2021) über die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung durch die zweite Änderungsverordnung informieren konnten (Einführung der betrieblichen Corona-Testpflicht), hat jetzt das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung die Dritte Änderungsverordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen hat. Die Dritte Änderungsverordnung ist bereits gestern im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.04.2021 V 1) […]

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