Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem gestern sowohl der Bundesrat zugestimmt als auch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, ist heute die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und in den letzten Wochen in allen Medien intensiv diskutierte „Corona-Notbremse“ in Form des „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bevölkerungsschutzgesetz) in Kraft getreten. Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Ihnen zum einen den Gesetzestext übermitteln und zum anderen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes geben.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung durch das Bundesarbeitsministerium die erst zu Beginn der Woche geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut mit der Dritten Änderungsverordnung ebenfalls mit Wirkung zum heutigen Tag geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Anhebung der Corona-Testpflicht durch die Betriebe von bisher einem auf nunmehr zwei Test in der Woche. Auch hier können Sie die weiteren Einzelheiten unserem nachfolgenden Beitrag entnehmen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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