Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichte aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung informieren, die zum 07.06.2021 in Kraft tritt und insbesondere die Aufhebung der Priorisierungsreihenfolge bei den Corona-Schutzimpfungen sowie die Einbeziehung der Betriebsärzte in die Corona-Schutzimpfungen regelt. Ergänzend hierzu wurde auch das Infektionsschutzgesetz mit Wirkung zum 01.06.2021 geändert. Die Änderungen sehen insbesondere vor, dass neben den Ärzten auch Apotheker die Nachtragungen über die Corona-Schutzimpfung im Impfpass vornehmen können.
Im Hinblick auf die Corona-Schutzimpfung durch die Betriebsärzte hat unsere Bundesvereinigung BDA jetzt eine Handreichung herausgegeben, in der die aktuellen Regelungen zur Vergütung, Abrechnung und Meldung ausführlich beschrieben sind. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier eine weitere Hilfestellung in den Gesprächen und Verhandlungen mit Ihren Betriebsärzten geben können, um mit ihnen eine Corona-Schutzimpfung in Ihrem Betrieb realisieren zu können. Schließlich möchten wir Sie noch über aktuelle Änderungen zum Kurzarbeitergeld informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-
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