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Sonderrundschreiben Nr. 29 / 2020 vom 29.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie den Beschluss der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Dieser enthält weitreichende Konsequenzen für das öffentliche Leben.

Gastronomiebetriebe müssen ab dem 2. November bis Ende des Monats schließen. Ein außer-Haus-Verkauf ist davon ausgenommen. Kultur-, Freizeit- und Sportangebote werden weitgehend untersagt. Die zulässigen privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum werden massiv eingeschränkt. Körpernahe Dienstleitungen werden untersagt. Nicht davon betroffen sind Friseure oder Heilbehandlungen wie beispielsweise Physiotherapien.

Schulen und Kindergärten sollen weiter geöffnet bleiben.

Unternehmen werden aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist.

Es wird weitere Unterstützungsangebote für Unternehmen geben.

Näheres können Sie dem Beschluss entnehmen, welchen Sie hier herunterladen können.

 

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-