Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sich vielleicht bereits den Medien entnommen haben, hat das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wir möchten Sie daher mit diesem Sonderrundschreiben über die Neufassung dieser Verordnung, die am 10.09.2021 in Kraft tritt, detaillierter unterrichten und Sie gleichzeitig informieren, dass die Corona-Impfverordnung zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Unabhängig von der gegenwärtigen Verordnungssituation bitten wir Sie, nach wie vor bei den noch nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Corona-Schutzimpfung zu werben, um somit zu einer höheren Impfquote insgesamt zu gelangen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schwickrath
stellv. Hauptgeschäftsführer
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