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Sonderrundschreiben Nr. 35 / 2021 vom 02.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sich vielleicht bereits den Medien entnommen haben, hat das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wir möchten Sie daher mit diesem Sonderrundschreiben über die Neufassung dieser Verordnung, die am 10.09.2021 in Kraft tritt, detaillierter unterrichten und Sie gleichzeitig informieren, dass die Corona-Impfverordnung zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Unabhängig von der gegenwärtigen Verordnungssituation bitten wir Sie, nach wie vor bei den noch nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Corona-Schutzimpfung zu werben, um somit zu einer höheren Impfquote insgesamt zu gelangen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Schwickrath
stellv. Hauptgeschäftsführer


Bundeskabinett beschließt Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung 02. Sep 2021 Corona-Update

Den Verordnungsentwurf, wie er gestern an das Bundeskabinett gegangen ist, können Sie hier herunterladen. Gegenüber dem Referentenentwurf und der BDA-Bewertung zu diesem haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben. Die geänderte Verordnung soll zum 10. September 2021 in Kraft und zum 24. November 2021 außer Kraft treten. Der Schutz ihrer Beschäftigten vor Infektionen steht für die Arbeitgeber von Beginn der Pandemie an oberster […]

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Corona-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht 02. Sep 2021 Corona-Update

Die 5. Neufassung der Corona-Impfverordnung wurde vorgestern im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de > Amtlicher Teil > Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) und ist in Kraft getreten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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