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Sonderrundschreiben Nr. 37 / 2021 vom 22.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Niedersachsen hat die Corona-Verordnung gründlich überarbeitet. Die neue Vorschrift macht die 2G-Regel noch attraktiver, definiert die Warnstufen zwei und drei, führt einen neuen Inzidenz-Wert ein und erlaubt wieder Großveranstaltungen mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Die Verordnung gilt seit heute und wird zunächst bis zum 10. November 2021 gültig sein. Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Ihnen die Verordnung übersenden und Sie weiter über die Verordnung informieren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiechel

Hauptgeschäftsführer


Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung: Mehr Möglichkeiten durch 2G 22. Sep 2021 Corona-Update

Die Landesregierung hat die Niedersächsische Corona-Verordnung gründlich überarbeitet. Die geänderte Corona-Verordnung, die heute am 22.09.2021 in Kraft getreten ist, sieht auch weiterhin sowohl präventive Maßnahmen vor als auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen für Situationen, in denen eine Ansteckung mit dem COVID-19 Virus droht. Die Lesefassung der neuen Verordnung können Sie hier herunterladen. Die Änderungen sind gelb hinterlegt. Die eigentliche Veränderungsverordnung mit Begründung […]

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