Logo

Sie erreichen uns unter: 04131 87212-0
Sonderrundschreiben Nr. 4 / 2020
Weitere Informationen zu Kurzarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreicht inzwischen eine Vielzahl von Anfragen zum Thema Kurzarbeit.

Auch bei den Arbeitsagenturen ist das Aufkommen an Anfragen und insbesondere Anträgen auf Kurzarbeitergeld rasant angestiegen, so dass es hier inzwischen wohl zu einem Auskunfts- und Antragsstau kommt.

Wir möchten Ihnen deshalb mit diesem Rundschreiben weitere Informationen und darüber hinaus auch Antragsmuster zur Verfügung stellen, um Sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu unterstützen.

So hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitere umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst: 

www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld  

Sie finden dort unter anderem: 

  • Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Kurzarbeit. 
  • Zwei Videos, die die Voraussetzungen und die Beantragung von Kurzarbeitergeld erklären
  • Den Vordruck zur Anzeige von Kurzarbeit. Der unterzeichnete Vordruck muss dann bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. Kurzarbeitergeld können Sie online auch über den eService der BA anzeigen. (Hinweis: Betriebe müssen Kurzarbeitergeld zunächst bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können sie es beantragen.) 
  • Das Formular zur Beantragung von Kurzarbeitergeld. Den Antrag können Sie ebenfalls online über eServices einreichen.
  • Eine Info-Hotline der BA für Arbeitgeber steht Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr bereit unter: 0800 45555 20
  • Unter Dienststellensuche finden Sie die zuständige Arbeitsagentur vor Ort. 

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht: 
www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen 

Zudem hat auch die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie in zehn Fragen und Antworten zur Kurzarbeit weitere Erläuterungen gibt. Diese Presseerklärung können sie hier herunterladen: Zehn Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

FAQs zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier: 
www.arbeitsagentur.de/datei/ba146353.zip 

Sollte es Ihnen aufgrund der Überlastung der Internetseite der Arbeitsagentur nicht möglich sein, die Anträge auf Kurzarbeit online zu öffnen, können Sie die Anträge auch hier herunterladen:

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Informationen hierzu finden Sie unter anderen im Pandemie-Leitfaden der BDA .

Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich. Eine Liste mit den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern können Sie hier herunterladen: Ansprechpartner der Länder nach § 56 IfSG

Selbstverständlich steht Ihnen für weitere Fragen zum Kurzarbeitergeld auch die Geschäftsstelle unseres Verbandes mit Frau Haas (04131 / 87 21 2-25 ) sowie den Juristen jederzeit gern zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund !

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiechel

-Hauptgeschäftsführer-