Sehr geehrte Damen und Herren,
die bisher vom Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 IfSG endet nach derzeitiger Rechtslage mit Ablauf des 24.11.2021. Die Feststellung der epidemischen Lage ist wiederum Grundlage für besondere Schutzmaßnahmen nach § 28a IfSG durch den Bund. Vor diesem Hintergrund haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrer letzten MPK-Konferenz eine Fortsetzung der Feststellung der epidemischen Lage vorgeschlagen, worüber wir Sie mit diesem Rundschreiben informieren möchten. Demgegenüber beabsichtigen die sich gerade in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien SPD, BÜNDNIS 90/ Die Grünen und FDP, die Feststellung der epidemischen Lage nicht über den 24.11.2021 hinaus zu verlängern, sondern die weiteren Maßnahmen in die Verantwortung der Länder nach § 28a Abs. 7 IfSG zu stellen. Auch hierüber möchten wir Sie informieren. Zudem hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch deren Arbeitgeber gefasst, dessen Einzelheiten Sie ebenfalls diesem Rundschreiben entnehmen können.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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