Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der öffentlichen Berichterstattung entnehmen konnten, haben die drei künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP nach vielen Diskussionen und Änderungsvorschlägen am gestrigen Donnerstag (18.11.2021) ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie anderer Gesetze in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan wird der Bundesrat heute über diese Gesetzesänderung beraten und ihr voraussichtlich zustimmen. Im Anschluss soll der Bundespräsident das Gesetz noch am gleichen Tag unterzeichnen. Mit der Verkündung des Gesetzes muss daher am Wochenende gerechnet werden, sodass das Gesetz bereits zum Wochenanfang in Kraft tritt.
Mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die Änderungen informieren, die für Ihren Betrieb bei der Durchführung der Arbeitsverhältnisse von Bedeutung sind. Hier geht es insbesondere um die Einführung von 3G am Arbeitsplatz sowie die besondere Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen in der kommenden Woche am Donnerstag, den 25.11.2021, eine Praxis & Recht Veranstaltung zum Thema 3G-Regeln am Arbeitsplatz anbieten, die wir als Videokonferenz durchführen werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf diesen beiden Kommunikationswegen die notwendigen Informationen übermitteln können, um die letztendlich sehr kurzfristig verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Einführung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz auch in Ihrem Betrieb umsetzen zu können.
Schließlich hat gestern nach der Sitzung des Bundestages auch noch eine Ministerpräsidentenkonferenz der Länderchefinnen und Länderchefs mit der Bundeskanzlerin stattgefunden, über deren Ergebnisse wir Sie ebenfalls unterrichten möchten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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