Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Sonderrundschreiben können wir Ihnen zunächst einmal den nunmehr vollständigen und durchgeschriebenen Gesetzestext zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze übermitteln, der jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Auf Basis dieser gesetzlichen Neuregelung hat jetzt auch die Niedersächsische Landesregierung die Niedersächsische Corona-Verordnung geändert und aktualisiert. Sie ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Auch hierüber möchten wir Sie informieren.
Zudem hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bereits erneut seine FAQs zum geänderten Infektionsschutzgesetz überarbeitet und mit Stand 22.11.2021 veröffentlicht. Diese FAQs behandeln jetzt nicht nur die Änderungen im Infektionsschutzgesetz und die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz, sondern auch die parallel weiterhin geltenden Regelungen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Schließlich hat der Bund die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeitergeldregelung bis Ende März 2022 verlängert. Auch dazu erhalten Sie weitere Informationen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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