Sehr geehrte Damen und Herren,
die Niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche bis in das Wochenende hinein erneut die Niedersächsische Corona-Verordnung überarbeitet. Auch wenn gegenwärtig nur die Änderungsverordnung mit der Begründung vorliegt, möchten wir Sie mit diesem Rundschreiben über die wesentlichen Änderungen informieren.
Im Hinblick auf die bereits seit dem 24.11.2021 geltenden 3G-Regeln am Arbeitsplatz, welche die Betriebe nach wie vor in einem erheblichen Umfang beschäftigen, haben jetzt sowohl die BDA ihre FAQ überarbeitet als auch das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium in einem eigenen FAQ-Katalog zu Fragen unserer Landesvereinigung UVN und der IHK Stellung genommen. Auch diese FAQs möchten wir Ihnen für Ihre betriebliche Arbeit gern zur Verfügung stellen.
In diesem Zusammenhang bittet unsere Landesvereinigung UVN im Rahmen einer Blitzumfrage um Ihre Stellungnahme zur Umsetzung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz.
Schließlich möchten wir Sie mit unserem Sonderrundschreiben noch über Wirtschaftshilfen für das Gaststättengewerbe sowie über den aktualisierten Bußgeldkatalog zur Niedersächsischen Corona-Verordnung informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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