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Sonderrundschreiben Nr. 5 / 2020
Informationen zu Liquiditäts- und Steuerhilfen von Bund und Land

 Sehr geehrte Damen und Herren,

die sich verschärfende Krise durch die Coronavirus-Pandemie führt jetzt zunehmend auch in den Unternehmen zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten, die teilweise sogar ein existenzbedrohendes Ausmaß erreichen.

Sowohl die Bundesregierung (Finanzministerium und Wirtschaftsministerium) als auch die Niedersächsische Landesregierung haben Maßnahmenpakete für Liquiditäts- und Steuerhilfen angekündigt und bereits teilweise auf den Weg gebracht. Weitere Förderpakete werden sicher in den nächsten Tagen und Wochen folgen.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die aktuellen und bekannten  Liquiditäts- und Steuerhilfen informieren.

A. Liquiditäts- und Steuerhilfen auf Bundesebene

Die Liquiditäts- und Steuerhilfen auf Bundesebene werden grundsätzlich über die Hausbanken und die KfW vergeben und abgewickelt.

Dazu haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer gemeinsamen Presseerklärung ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Diese Erklärung finden Sie hier: BMF Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Die von BMWi und BMF beschlossenen Maßnahmen dienen unter anderem dazu, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen.

Für die KfW-Förderkredite wurde Folgendes beschlossen:
Beim KfW-Unternehmerkredit sind Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel Ihre Hausbank) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen möglich. Außerdem ist die Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro geöffnet worden. Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und auch für den ERP-Gründerkredit, der sich an Unternehmen richtet, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.

Unternehmen, die mehr als fünf Jahre am Markt sind, können außerdem den KfW-Kredit für Wachstum beantragen. Dieser Kredit dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung. Bisher hatte der Kredit eine Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung, die nun aufgehoben wurde. Außerdem wurde die Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen auf 5 Mrd. Euro und die anteilige Risikoübernahme auf bis zu 70 % erhöht.

Zusätzlich soll für „kleine“, „mittlere“ sowie „große“ Unternehmen je ein KfW-Sonderprogramm vorbereitet und schnellstmöglich eingeführt werden. Dabei wird die Risikoübernahme bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) verbessert und beträgt bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen bis zu 90 %. Diese können auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt jedoch dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner, d. h. Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder die Finanzvermittler. Für konkrete Fragen können Sie auch die KfW-Hotline kontaktieren 0800 539 9001 – Mo – Fr 08:00 bis 18:00 Uhr. Siehe dazu: Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW

Die Steuererleichterungen umfassen Folgendes:
Die Gewährung von Steuerstundungen soll erleichtert werden, wenn die Einbeziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern hat das BMF eingeleitet, und die Finanzverwaltung wird angewiesen, keine strengen Anforderungen zu stellen.

Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegen zukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird. Die Generalzolldirektion hat ein FAQ erstellt.

Die Steuererleichterungen beantragen Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In Bayern gibt es jedoch bereits ein Online-Formular, das Sie ausfüllen können. Die Ansprechpartner der Länder für die steuerlichen Hilfen finden Sie hier: Ansprechpartner der Länder für die steuerlichen Hilfen

Für die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm wurde Folgendes beschlossen:
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die Obergrenze am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % der Betriebsmittel erhöht. Bürgschaftsbanken können nun Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen.

Die Kreditherkunft spielt für die Bürgschaft keine Rolle, es können Kredite der KfW, Landesförderinstitute oder Hausbankkredite verbürgt werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. Die Kontaktdaten Ihrer Bürgschaftsbank finden Sie auch über den Link in der Übersicht der Ansprechpartner: Ansprechpartner der Länder für die steuerlichen Hilfen.

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %. Informationen zur Beantragung erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Darüber hinaus soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Außerdem übernimmt der Bund weiterhin Exportkreditgarantien. Informationen hierzu finden Sie im FAQ des BMWi und direkt bei der Euler Hermes AG.

Außerdem können Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen zu den Auswirkungen des Coronavirus an die BMWi-Hotline wenden: Hotline für Unternehmen 030 186151515 – Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich finden Sie auf der Webseite des BMF ein FAQ.

B. Liquiditäts- und Finanzhilfen auf Landesebene

Auf Landesebene werden die Liquiditäts- und Finanzhilfen grundsätzlich direkt über die NBank vergeben und abgewickelt. .

Dazu hat die NBank heute folgende Erklärung veröffentlicht:

„Wenn Ihr Unternehmen von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, stehen wir Ihnen gerne mit einer kostenlosen und schnellen Beratung zur Seite.

Wir planen die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Zusätzlich wird es eine zweite Förderung in Form eines Zuschusses des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro geben. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann.

Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mitte nächster Woche möglich sein.

Die derzeitigen Förderprogramme stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Aktuell werden neue Fördermaßnahmen von Land, Bund und EU geplant. Dazu halten wir Sie kontinuierlich auf dem neusten Stand!

Unsere Beratung steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Auch samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr. Bitte kontaktieren Sie uns über E-Mail an beratung@nbank.de oder über unsere Hotline unter 0511 30031-333. Bitte beachten Sie, dass es derzeit ein hohes Anrufaufkommen gibt. Sollten Sie nicht zu uns durchkommen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. All Ihre Fragen werden von uns schnellstmöglich beantwortet!

Was Sie vorab schon tun können:

Sie können sich gerne bereits ab sofort bei uns registrieren, so dass wir Sie, sobald eine Antragstellung möglich ist, direkt informieren. Hierzu senden Sie uns an beratung@nbank.de bitte einfach folgende Angaben:

  • Name des Unternehmens
  • Branche
  • Adresse
  • Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
  • Telefon
  • E-Mail
  • Mitarbeiteranzahl
  • Jahresumsatz
  • Gründungsjahr
  • Welchen Bedarf sehen Sie für Ihr Unternehmen? (Bürgschaften, Finanzierung/Liquidität?)
  • Wie hoch schätzen Sie den Kapitalbedarf für Ihr Unternehmen ein?
  • Über welchen Zeitraum planen Sie die Rückzahlung?
  • Haben Sie bereits Kontakt zu Ihrer Hausbank aufgenommen?

Sie können für Ihre Angaben auch gerne das vorgefertigte Formular verwenden.
Formular „Fragebogen für Unternehmen / Soforthilfe Corona“.
(ACHTUNG: Sollten Sie das Formular nicht laden können, speichern Sie es bitte zunächst per Rechtsklick auf das PDF „Ziel speichern unter“ auf Ihrem Desktop. Alternativ können Sie uns die oben aufgelisteten Fragen auch gerne per E-Mail beantworten. Sie sind identisch mit dem Formular.)“

Ergänzend zu dieser Mitteilung der NBank ist die Empfehlung auszusprechen, bereits jetzt den Fragebogen auszufüllen, um die nachfolgende Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Auch sollten Sie in jedem Fall zum Nachweis für die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zumindest eine BWA für das Jahr 2019 erstellt haben.

Sobald uns weitere Informationen gerade im Bereich von schnellen Liquiditätshilfen vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiechel
– Hauptgeschäftsführer –