Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie gestern der Erklärung der Bundeskanzlerin Angela Merkel entnehmen konnten, haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer in ihrer gestrigen Konferenz auf weitere Schritte zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verständigt. Konkret wurden mehrere Maßnahmen abgesprochen, mit denen die unmittelbaren sozialen Kontakte weiter eingeschränkt und so eine unkontrollierte Verbreitung des Virus möglichst verhindert werden soll.
Von einer generellen Ausgangssperre für alle Teile der Bevölkerung wurde jedoch bisher Abstand genommen.
Die konkrete rechtliche und wirksame Umsetzung dieser Absprachen obliegt aufgrund des in der Bundesrepublik bestehenden Föderalismus den einzelnen Bundesländern.
Dementsprechend hat noch am gestrigen Abend die niedersächsische Landesregierung durch das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine neue Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Beschränkung der sozialen Kontakte bekannt gemacht.
Diese Allgemeinverfügung des niedersächsischen Sozialministeriums können Sie hier herunterladen:Allgemeinverfügung Kontaktbeschränkung Niedersachsen 22-03-2020
Auf den dortigen Seiten 2-6 finden Sie die konkreten Verfügungsmaßnahmen zur Einschränkung der sozialen Kontakte. Wichtig dürften hier für die betroffenen Unternehmen die Regelungen in den Ziffern 3-10 sein, die insbesondere den Handel, Dienstleistungen und die Landwirtschaft betreffen.
Trotz dieser zum Teil sehr schwerwiegenden Einschränkungen bleibt noch einmal festzuhalten, dass sowohl in der Absprache zwischen Bund und Ländern als auch in der konkreten vorliegenden Allgemeinverfügung der Landesregierung in Niedersachsen vom 22.03.2020 von einer generellen Ausgangssperre für die Bevölkerung abgesehen wurde. Nach der in den letzten Wochen zu verfolgenden Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Pandemie kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitergehende Schritte erfolgen könnten.
Vor diesem Hintergrund wurde zum Ende der vergangenen Woche an unsere Geschäftsstelle mehrfach die Frage nach den Folgen für die Arbeitsverhältnisse im Fall einer generellen Ausgangssperre herangetragen. Konkret wurde hier auch die Frage nach einem Muster für einen „Passierschein“ gestellt. Wir haben deshalb zwischenzeitlich auch in Absprache mit unserer Landesvereinigung (UVN) ein solches Muster erstellt, das Sie hier herunterladen können: Coronavirus-Passierschein
Insofern können Sie sich mit diesem Muster weiter in Ihrem Betrieb vorbereiten. Trotzdem soll an dieser Stelle ausdrücklich die Hoffnung zum Ausdruck gebracht werden, dass der Einsatz von „Passierscheinen“ nicht erforderlich wird.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
-Hauptgeschäftsführer-
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