Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie zum einen über die seit dem 24.02.2022 geltende aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung informieren.
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfe IV, zum Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz sowie zu dem von der Regierung beschlossenen Gesetzentwurf zum „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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