Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Sonderrundschreiben möchten wir Sie über die zum Ende der vergangenen Woche im Bundestag und Bundesrat im „Schnelldurchgang“ beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz unterrichten. Parallel dazu hat die Niedersächsische Landesregierung ihre Corona-Verordnung angepasst bzw. geändert und von den Übergangsregelungen bis zum 02.04.2022 Gebrauch gemacht.
Daneben war auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung zunächst bis zum 19.03.2022 befristet. Hier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Änderung und Verlängerung der Verordnung vorgenommen, die zunächst bis zum 25.05.2022 gilt. Schließlich wurden mit den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz auch die Regeln für das erleichterte Kurzarbeitergeld verlängert, worüber wir Sie ebenfalls unterrichten möchten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
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