Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der Berichterstattung in allen Medien entnehmen konnten, breitet sich das neuartige Coronavirus (COVID-19) nach seiner Entstehung in China inzwischen in vielen weiteren Ländern aus. Auch in Deutschland sind bereits einige Fälle aufgetreten.
Es besteht daher auch in den Unternehmen und Betrieben eine große Unsicherheit, wie mit diesem Coronavirus umzugehen ist.
Hinsichtlich der medizinischen Seite und der zu empfehlenden Infektionsschutzmaßnahmen kann auch an dieser Stelle entsprechend den übrigen öffentlichen Aufrufen nur auf die Internetseite des für den Infektionsschutz in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen werden. Die Internetadresse lautet www.rki.de. Dort sind bereits auf der Startseite unter „Weitere Informationen“ konkrete Informationen des RKI zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen aufgeführt.
Soweit bei einer solchen Infektionswelle auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein können, stellt sich für die beteiligten Unternehmen und Betriebe die Frage, welche arbeitsrechtlichen Aspekte und Folgen hier zu beachten sind. Zu diesem Zweck hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände jetzt einen Leitfaden unter dem Titel
„Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“
herausgegeben. Dieser Leitfaden kann hier heruntergeladen werden. In diesem Leitfaden finden Sie konkrete Ausführungen darüber, welche Rechtsfolgen sich bei einer Erkrankung im Hinblick auf die Arbeitspflicht und die Frage der Vergütung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ergeben.
Darüber hinaus steht Ihnen selbstverständlich auch die Verbandsgeschäftsstelle für weitere Nachfragen jederzeit gern zur Verfügung. Dessen ungeachtet soll auch an dieser Stelle die Hoffnung ausgesprochen werden, dass sich die Folgen des Coronavirus auch für die Menschen in unserem Land sowie die betroffenen Unternehmen in Grenzen halten mögen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wiechel
Hauptgeschäftsführer
|