Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu fördern. Es bietet nicht nur die Möglichkeit, präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Erkrankungen zu ergreifen, sondern ermöglicht auch eine individuelle Unterstützung für Beschäftigte, die bereits von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind. Gleichzeitig ist die Durchführung des BEM eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.
Bei unserer Online-Veranstaltung Praxis & Recht am Donnerstag, 9.11.2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, werden die Rechtsanwältin Kim-Jana Bobring und die Arbeitgeberberaterin Wiebke Krohn Sie über die Durchführung des BEM und die wichtigsten Fragen rund um die krankheitsbedingte Kündigung informieren.
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