Aktualisierung Kfz-Nutzungsvertrag

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In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Problemen bei der Rückgabe von überlassenen Dienstfahrzeugen, da nicht vor Ort tätige Mitarbeiter (z.B. Außendienstmitarbeiter) sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geweigert haben, das Fahrzeug am Firmensitz zurückzugeben. Da der Arbeitgeber das Fahrzeug in einem solchen Fall unter Umständen aus weiter Entfernung zurückholen muss, haben wir Ziffer 14. unseres Mustervertrages im letzten Absatz ergänzt: Das Fahrzeug und gegebenenfalls überlassene Tank- bzw. EC-Karten sind bei Wegfall der Nutzung vom Arbeitnehmer am Sitz der Firma zurückzugeben.

Die aktualisierte Fassung können Sie im Download-Bereich unserer Homepage herunterladen oder bei uns abfordern.