Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 in 2./3. Lesung verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind im Steueränderungsgesetz enthalten:
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen wird ausgeweitet.
- Die Pauschalierung der Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen wird eingeschränkt.
- Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ab dem ersten Kilometer auf 0,38 Euro angehoben.
- Die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener neben der Entfernungspauschale in Anspruch nehmen können, wird entfristet.
- Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird auf sieben Prozent reduziert.
Die abschließende zweite Beratung im Bundesrat ist für den 19. Dezember vorgesehen.