Steueränderungsgesetz im Bundestag beschlossen

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Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 in 2./3. Lesung verabschiedet. Folgende Maßnahmen sind im Steueränderungsgesetz enthalten:

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen wird ausgeweitet.
  • Die Pauschalierung der Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen wird eingeschränkt.
  • Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ab dem ersten Kilometer auf 0,38 Euro angehoben.
  • Die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener neben der Entfernungspauschale in Anspruch nehmen können, wird entfristet.
  • Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird auf sieben Prozent reduziert.

Die abschließende zweite Beratung im Bundesrat ist für den 19. Dezember vorgesehen.