Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion auf einen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) mit folgenden Eckpunkten:
Laufzeit:
Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 27 Monaten (1. November 2025 bis 31. Januar 2028).
Entgelt:
Nach fünf Monaten ohne Entgeltanhebung steigen die Entgelte ab 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens aber um 100 € an. Ab dem 1. März 2027 erhöhen sich die Entgelte um 2,0 % und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 %.
Die Ausbildungsvergütungen und Vergütungen für dual Studierende und Praktikanten und Praktikantinnen (§ 8 Absatz 1 TV Prakt-L) werden zum 1. April 2026 und zum 1. März 2027 um jeweils 60 € und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 € erhöht.
Sonstiges:
Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden angehoben. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West werden bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit an den Universitätskliniken sowie der Kündigungsregelungen angeglichen.
Es wurde ein „Paket für Nachwuchskräfte“ vereinbart. Dieses enthält u.a. Übernahme- und Prämienreglungen, die Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen und verschiedene Vereinbarungen für praxisorientierte Studiengänge und studentische Beschäftigte.