Bereits mit unserem letzten Rundschreiben hatten wir Sie darüber informiert, dass der Beitragssatz in der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung für 2019 höher ausfallen wird, als noch im Juli mit unter 2 ‰ prognostiziert worden war. Grund sind mehrere große Insolvenzen in der zweiten Jahreshälfte 2019, die zu einem deutlich höheren Schadenvolumen führen.
Nunmehr hat der Vorstand und Aufsichtsrat des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) am 06.11.2019 den Beitragssatz für das Jahr 2019 auf 3,1 ‰ der Bemessungsgrundlage festgelegt (Vorjahr 2,1 ‰). Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2019 erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid, der demnächst an die PSV-Mitgliedsunternehmen versandt wird. Auf die Erhebung eines Vorschusses für 2020 wird zunächst verzichtet.
Zu Ihrer weiteren Information können Sie die Insolvenzübersicht per 30.09.2019 hier herunterladen oder in unserer Verbandsgeschäftsstelle abfordern.