Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Änderung des COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetzes tritt in Kraft

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Der Bundesrat hatte am 18. September der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen zugestimmt. Das Gesetz wurde am 30. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Oktober in Kraft getreten.

Die Gesetzesänderung führt dazu, dass die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO für den Insolvenzgrund der Überschuldung weiter bis zum 31. Dezember ausgesetzt bleibt. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass es sich insoweit um die letzte Aussetzung handelt.

Das Gesetz kann über den nachfolgenden Link im Bundesgesetzblatt abgerufen werden:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s2016.pdf