Aktualisierung der Übersicht zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Kontext der Coronavirus-Pandemie

Corona

Das Bundesinnenministerium hat die Regelungen zur Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten teilweise neu gefasst. Aus diesem Anlass hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Übersicht zu wichtigen aufenthaltsrechtlichen Fragen aktualisiert und ergänzt.

Die Übersicht der BDA können Sie hier herunterladen.

Unter anderem haben sich folgende Änderungen ergeben:

• Die Rechtsverordnung (Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung und 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung) endeten am 30. September 2020 und werden nicht verlängert.

• Das Bundesinnenministerium hat für die Einreise von Geschäftsreisenden und Selbständigen ein Musterformular angefertigt.

• Die Einreise für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie von Geschäftsreisenden für den Besuch von Messen ist unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.