In der Landespressekonferenz am 15. Oktober 2020 hat Herr Wirtschaftsminister Althusmann folgende Förderprogramme und deren Förderumfang angesprochen.
• Ein insgesamt 65 Millionen Euro umfassendes Programm für die Gastronomiebranche, unterteilt in eine „niedrigschwellige Investitionsförderung von Unternehmen des Gaststättengewerbes“ in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro und einer Maximalförderung von jeweils 100.000 Euro sowie eine „Förderrichtlinie als Umsatzausfallpauschale für kleine und mittelständische Betriebe des Gaststättengewerbes“in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro, mit der Betriebe eine Billigkeitsleistung in Form einer pauschalen Aufstockung zusätzlich zu einer bewilligten Überbrückungshilfe II für kleine und mittlere Unternehmen erhalten können.
• Hinzu kommt eine „Richtlinie zur Unterstützung von durch die Covid-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes“in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro. Diese Förderung soll die Liquidität von Unternehmern der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche sichern und wird aus dem so genannten Notfallfonds des Wirtschaftsministeriums bestritten.
Alle hier genannten Programme bzw. Hilfen stammen aus dem Corona-Konjunkturprogramm des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts und sollen in den kommenden Wochen bzw. Anfang Dezember veröffentlicht werden. Sobald wir dazu detaillierte Informationen erhalten, setzen wir Sie umgehend in Kenntnis.