Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung

Corona

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltenden hohen COVID-19-Infektionszahlen.

Nach der Pressemitteilung, welche Sie hier herunterladen können, können die entsprechenden Krankschreibungen bis zum 31. März 2021 nach eingehender telefonischer Befragung durch niedergelassene Ärzte telefonisch für sieben Tage ausgestellt werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.

Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Bewertung

Die Verlängerung der Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung kann in der aktuellen Situation und deutschlandweit anhaltenden hohen Infektionszahlen eine Maßnahme zur Entlastung der Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos sein. Allerdings darf durch die Verlängerung keinesfalls ein Präjudiz geschaffen werden.