Nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 20. August 2020 wurde diese – wie verabredet – entsprechend der Hauptkritikpunkte von BDA und BDI überarbeitet.
• Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5m; einer steht & einer sitzt = 1,8m; beide stehen = 2m)
• Abtrennungen müssen nun nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination.
• Lüftung (Ventilatoren, z.B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiterverwendet werden).
• Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist.
• Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen.
Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde auf den Internetseiten der BAuA vorveröffentlicht. Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Sie hier und ein Dokument, aus welchem die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung hervorgehen können Sie hier herunterladen.