Mit Wirkung ab Montag, den 08.03.2021, hat die Niedersächsische Landesregierung die neue überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung erlassen.
Diese Verordnung können Sie hier herunterladen.
Die aktuellen Änderungen sind in dem beigefügten Verordnungstext zur besseren Verständlichkeit gelb hinterlegt.
Soweit Interesse besteht, können Sie die konkreten Änderungen auch noch einmal in der zugrundeliegenden Änderungsverordnung vom 06.03.2021 nachlesen, die Sie hier herunterladen können.
Darüber hinaus können wir Ihnen auch die Presseerklärung der Niedersächsischen Landesregierung vom 07.03.2021 übermitteln, in der die Änderungen in der Corona-Verordnung und die in Niedersachsen konkrete vorgesehenen Lockerungen sowie deren Voraussetzungen beschrieben werden. Diese Presseerklärung vom 07.03.2021 können Sie hier herunterladen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Verordnung verschiedene Öffnungsschritte, wie beispielsweise für Zoos, Museen, Büchereien und Ausstellungen, enthält. Auch gewerbliche Ausstellungen (Bemusterungstermine) können mit Terminvereinbarung besucht werden.
Im Bereich des Einzelhandels wurde jetzt in § 10 Abs. 1b Satz 3 das sogenannte „Terminshopping“ zugelassen und geregelt. Zulässig sind danach ab dem 08.03.2021 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 pro 100.000 auch die Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer an sich geschlossenen Verkaufsstelle. Dies gilt jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung. In den Geschäftsräumen darf sich jeweils nur eine Kundin oder ein Kunde mit einer Begleitperson auf je 40 qm Verkaufsfläche aufhalten. Die neue Verordnung enthält zudem umfangreiche Vorgaben zu Testungen und Gültigkeitsdauer von Tests (§ 5a). Eine Testpflicht für Unternehmen gibt es dagegen nicht.
Zudem hat die Niedersächsische Landesregierung auch noch einmal ein Schaubild über die Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum mit den ab dem 08.03.2021 geltenden Regelungen erstellt. Auch dieses Schaubild können Sie hier herunterladen.