Das Bundesfamilienministerium hat die Erstfassung seines Informationspapiers „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“ überarbeitet. Die Neufassung berücksichtigt neue Erkenntnisse, über die Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz beraten hatten.
Die Überarbeitung soll fachwissenschaftliche und rechtliche Bewertungen zusammentragen und unter Berücksichtigung der Umsetzungshinweise der Länder zum Mutterschutz während der COVID-19-Pandemie zu einer möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungsgrundlage beitragen. Eine Aktualisierung des gesonderten FAQ-Bereiches aus dem Jahr 2020 ist vorgesehen.
Die aktualisierte Version der Hinweise können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle des Ausschusses für Mutterschutz: