Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Tests nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt ab heute, Dienstag, den 20. April 2021 in Kraft. Den Text der jetzt veröffentlichten Änderungsverordnung mit dem neu in die Arbeitsschutzverordnung eingefügten § 5 können Sie hier herunterladen.
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsministerium bereits nähere Erläuterungen zur geänderten SARAS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, die Sie unter folgendem Link einsehen können: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Zudem fügen wir Ihnen noch einmal die Anwendungshinweise der BDA zu Tests in Unternehmen bei, die Sie hier herunterladen können.