Wir haben Sie mit unserem Sonderrundschreiben Nr. 17 / 2021 darüber informiert, dass die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung(Corona-ArbSchV) am 20. April 2021 in Kraft getreten ist. Neu ist die Testangebotspflicht für Arbeitgeber in § 5 der Corona-ArbSchV.
Nunmehr hat auch die BDA ihren Fragen- und Antwortkatalog zur Corona ArbSchV aktualisiert und auf ihrer Website veröffentlicht. Die neue FAQ-Liste können Sie hier herunterladen.
Sie enthält viele praktische Informationen und arbeitsrechtliche Bewertungen dazu, wie Arbeitgeber die neuen Anforderungen an die Testangebotspflicht umsetzen können.