FAQ zu den Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

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In unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 22 / 2021 vom 10.05.2021 konnten wir Ihnen bereits die aktuelle und seit dem 10.05.2021 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung übersenden und Ihnen in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Lockerungen darstellen.

Nunmehr hat die Niedersächsische Staatskanzlei noch einmal ein FAQ zu den Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung erstellt. In diesem FAQ werden die wichtigsten Änderungen in der aktuellen Corona-Verordnung etwas verständlicher erläutert.

Sie können die FAQ der Niedersächsischen Staatskanzlei zur aktuellen Corona-Verordnung hier herunterladen.