Die Niedersächsische Landesregierung hat nach ihrer Kabinettssitzung am 10.05.2021 jetzt den „Corona-Stufenplan 2.0“ für weitere Öffnungen und Lockerungen vorgestellt.
Den Stufenplan können Sie hier herunterladen.
Der Stufenplan soll den verschiedenen Bereichen eine Perspektive bieten, worauf sie sich bei sinkenden Infektionszahlen einstellen könnten, wie die Gesundheitsministerin im Anschluss an die Kabinettssitzung erklärte. Je niedriger die Inzidenz ist, umso mehr Öffnungen in den einzelnen Bereichen und Freiheiten für die Bürger seien möglich.
Der Corona-Stufenplan 2.0 sieht die folgenden drei Stufen vor:
- Stufe 1: Inzidenz zwischen 10 und 35 (erhöhtes Infektionsgeschehen)
- Stufe 2: Inzidenz zwischen 35 und 50 (hohes Infektionsgeschehen)
- Stufe 3: Inzidenz zwischen 50 und 100 (starkes Infektionsgeschehen)
Steigt das Infektionsgeschehen an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt auf mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, tritt die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft. Im Stufenplan ist dieser Schritt deshalb nicht mehr enthalten. Sinkt der Inzidenzwert an 5 Werktagen in Folge unter 100 – wobei Wochenenden die Zählung der Werktage nicht unterbrechen – geht es zurück in Stufe 3. In der aktuell gültigen Corona-Verordnung sind nur die Lockerungen für Stufe 3 aufgeführt. Stufe 1 und 2 sollen in der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung mit aufgenommen werden, die spätestens ab dem 31.05.2021 gelten soll.
Beispiele für Lockerungen in einzelnen Bereichen
Stufe 3:
- Gastronomie: Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen, Zugang mit negativen Testnachweis
- Einzelhandel: Geöffnet mit Hygienekonzept und ab 200 qm mit negativen Testnachweis
- Kultur: Sitz-Veranstaltungen im Freien mit maximal 250 Personen und Hygienekonzept
Stufe 2:
- Gastronomie: Innenbereich darf mit Hygienekonzept und negativem Testnachweis wieder öffnen
- Einzelhandel: Geöffnet mit Hygienekonzept und Zugangsbegrenzung in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche
- Kultur: Veranstaltungen im Innenbereich werden mit einem negativenTestnachweis möglich
Stufe 1:
- Gastronomie: Innen- und Außenbereich mit Hygienekonzept geöffnet
- Einzelhandel: Geöffnet mit Hygienekonzept ohne negativen Testnachweis und ohne Zugangsbegrenzung
- Kultur: Stationäre und nicht stationäre Outdoor-Veranstaltungen sind nach erteilter Genehmigung möglich