Am 28. Mai 2021 stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“) in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu. Das Gesetz beinhaltet die für die Arbeitgeber wichtige Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ bis zum 31. März 2022 (Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes).
Die Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Über die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden wir Sie informieren.