Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, mit der insbesondere der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge verlängert werden soll, wurde gestern nicht, wie ursprünglich geplant, vom Bundeskabinett beschlossen.
Hintergrund ist die anhaltende Diskussion zur Verlängerung der Überbrückungshilfen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung soll voraussichtlich am 9. Juni 2021 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie informieren.