Mit diesem Sonderrundschreiben können wir Ihnen die heute in Kraft getretene aktuelle abgeänderte Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung übersenden.
Die Lesefassung der aktuellen Verordnung können Sie hier herunterladen. Die aktuellen Änderungen sind gelb hinterlegt.
Zudem erhalten Sie die dazugehörige Änderungs-Verordnung, die Sie hier herunterladen können, und eine Presseerklärung der Niedersächsischen Staatskanzlei, mit der die Änderungen erläutert werden, und die Sie hier herunterladen können.
Mit den vorgenommenen Änderungen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft. Es sollen damit noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Es soll gleichzeitig vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten auch Bereiche von stärkeren Einschränkungen betroffen sind, für die das nicht gilt.
So wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Landesregierung geht davon aus, dass Discotheken, Clubs und Shisha-Bars ein erhöhtes Infektionsrisiko bergen und will diesen Einrichtungen vorerst nur noch bei Inzidenzen bis 10 Öffnungen erlauben. Zudem muss Maske getragen werden und der Betrieb ist nur mit bis zu 50 % der Besucherkapazität möglich. „Normale“ Bars, Kneipen und Gaststätten sind von diesen Verschärfungen nicht betroffen.
- Neu ist eine „Überlaufregelung“: wenn ein lokales Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist (z. B. auf eine bestimmte Veranstaltung), werden die Kommunen ermächtigt, nicht betroffene Bereiche weiter nach den Regeln der niedrigeren Inzidenz zu behandeln, also Einzelhandel, Hotellerie, Gastronomie etc. dürfen weiter nach den Regeln der niedrigeren Inzidenz betrieben werden. Diese Überlaufregelung kann allerdings nicht auf Discotheken, Clubs und Shisha-Bars angewendet werden.
Die aktuelle Änderungsverordnung kann nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt.