Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 seit dem 23.07.2021 über die Plattform gestellt werden können.
Die entsprechende Pressemitteilung des BMWI können Sie hier herunterladen
In unserem Sonderrundschreiben Nr. 31/2021 hatten wir bereits auf die baldige Möglichkeit der Beantragung hingewiesen.
Die Überbrückungshilfe III Plus ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe III. Inhaltlich sind die beiden Programme weitgehend deckungsgleich. Die bewährten Förderkonditionen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Weiterhin sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 10 Millionen Euro pro Monat. Bei Einhaltung aller beihilferechtlichen Vorgaben können in der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus insgesamt maximal bis zu 52 Millionen Euro gefördert werden.
Erstattet werden weiterhin:
- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch.
- Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch.
- Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch.
Neu hinzu kommt die sogenannte „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus werden künftig auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erstattet.
Darüber hinaus wurden zusätzliche Regelungen für besonders betroffene Branchen auf den Weg gebracht. Die Kultur- und Veranstaltungsbranche kann bspw. interne projektbezogene und externe Ausfall- und Vorbereitungskosten im Zeitraum Januar bis August 2021 bei Corona-bedingten Absagen beantragen.
Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen sogenannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsstellung erfolgt über folgenden Link:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.
Antragsbearbeitung und Auszahlung liegen in der Verantwortung der Länder.
Fragen und Antworten zu der Betragung der Überbrückungshilfe III Plus finden Sie unter:
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.