Die BDA hat die Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern erneut überarbeitet. Die aktualisierte Fassung können Sie hier herunterladen.
Risikogebiete werden nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.
Im Kontext mit der Einreise aus diesen Gebieten regelt die CoronaEinreiseV besondere Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflichten. Erleichterungen bzw. Ausnahmen greifen bei Vorliegen der Voraussetzungen für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.
Die Verordnung gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich zum 30. September 2021 angewendet wird. Über mögliche Anpassungen halten wir Sie auf dem Laufenden.