Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (4. KugÄV) ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung ist am 29. September 2021 in Kraft getreten.
Aus diesem Anlass hat die BDA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld entsprechend aktualisiert. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie auch die aktualisierte Übersicht in Anlage 1 der FAQ zum Kurzarbeitergeld.
Das FAQ-Papier der BDA zum Kurzarbeitergeld können Sie hier herunterladen. Die Änderungen sind gelb markiert.